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Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an
der Hauptschule
§ 2
Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
Den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erwirbt, wer die
Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und
in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat.
§ 3
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erwirbt, wer über die
Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I -
Hauptschulabschluss nach §2 hinaus
- ausreichende Leistungen in einem Fachleistungskurs A und
- im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen
Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat.
§ 4
Erweiterter Sekundarabschluss I
Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer über die
Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I -
Realschulabschluss nach §3 hinaus
- gute Leistungen in einem Fachleistungskurs A und
befriedigende Leistungen in dem anderen Fachleistungskurs A und
- im Durchschnitt gute Leistungen in allen Pflichtfächern und
Wahlpflichtkursen erbracht hat.
§ 5
Hauptschulabschluss
1Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer die
Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
erfüllt hat. 2§ 1 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt.
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