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Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Hauptschule

§ 2
Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss

Den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat.

§ 3
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss nach §2 hinaus

  1. ausreichende Leistungen in einem Fachleistungskurs A und
  2. im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat.

§ 4
Erweiterter Sekundarabschluss I

Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss nach §3 hinaus

  1. gute Leistungen in einem Fachleistungskurs A und befriedigende Leistungen in dem anderen Fachleistungskurs A und
  2. im Durchschnitt gute Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat.

§ 5
Hauptschulabschluss

1Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. 2§ 1 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt.