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Bildungsauftrag der Schule
(1) Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische
Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der
Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen
der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen
weiterentwickeln. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung
entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die
diesen Verfassungen zugrunde liegen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden,
- die Grundrechte für sich und jeden anderen
wirksam werden zu lassen, die sich daraus ergebende
staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen
Gestaltung der Gesellschaft beizutragen,
- nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie
religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten,
- ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den
Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz
sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten,
- den Gedanken der Völkerverständigung,
insbesondere die Idee einer gemeinsamen Zukunft der europäischen
Völker, zu erfassen und zu unterstützen und mit Menschen anderer
Nationen und Kulturkreise zusammenzuleben,
- ökonomische und ökologische Zusammenhänge zu
erfassen,
- für die Erhaltung der Umwelt Verantwortung zu
tragen und gesundheitsbewusst zu leben,
- Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch
Konflikte zu ertragen,
- sich umfassend zu informieren und die
Informationen kritisch zu nutzen,
- ihre Wahrnehmungs- und Empfindungsmöglichkeiten
sowie ihre Ausdrucksmöglichkeiten unter Einschluss der bedeutsamen
jeweiligen regionalen Ausformung des Niederdeutschen oder des
Friesischen zu entfalten,
- sich im Berufsleben zu behaupten und das soziale
Leben verantwortlich mitzugestalten.
Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür
erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Dabei sind die
Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern, für sich allein wie auch
gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erzielen. Die
Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend selbständiger werden und
lernen, ihre Fähigkeiten auch nach Beendigung der Schulzeit
weiterzuentwickeln.
(2) Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und
Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur
Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich sind. |