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Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsbedingungen
Extreme Witterungsverhältnisse können zur Folge haben, dass Schüler die
Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die
Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die
Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen
würde.
Die
Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der
Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfallen muss, trifft der
Landkreis Harburg.
Der
Landkreis Harburg sorgt dafür, dass seine Entscheidung so früh wie
möglich über den Hörfunk – NDR 2 und NDRInfo - oder das Internet
bekannt gegeben wird:
http://www.ndr2.de/verkehr160.html?conid=nsost.html
http://www.landkreis-harburg.de
Ist
Unterrichtsausfall angeordnet worden, ist an der Heideschule
gewährleistet, dass Aufsichtspflichten gegenüber den Schülern, die trotz
des Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, erfüllt werden.
Unterrichtsstunden, die wegen des angeordneten Unterrichtsausfalls nicht
erteilt werden können, sind als Minderzeiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der
Bezugsverordnung zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, soweit die
jeweilige Lehrkraft während der ausfallenden Unterrichtsstunden auf
Weisung der Schulleitung andere dienstliche Aufgaben (u. a. Aufsichts-
und Betreuungsaufgaben im Rahmen der Verlässlichen Grundschule)
wahrnimmt.
Ist
zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme
Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der
Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleitung
über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Es ist sicherzustellen,
dass die Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden.
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