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Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsbedingungen

 Extreme Witterungsverhältnisse können zur Folge haben, dass Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.

 Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfallen muss, trifft der Landkreis Harburg.

 Der Landkreis Harburg sorgt dafür, dass seine Entscheidung so früh wie möglich über den Hörfunk – NDR 2 und NDRInfo  - oder das Internet bekannt gegeben wird:

 http://www.ndr2.de/verkehr160.html?conid=nsost.html

 http://www.landkreis-harburg.de

 

Ist Unterrichtsausfall angeordnet worden, ist an der Heideschule gewährleistet, dass Aufsichtspflichten gegenüber den Schülern, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, erfüllt werden.

Unterrichtsstunden, die wegen des angeordneten Unterrichtsausfalls nicht erteilt werden können, sind als Minderzeiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Bezugsverordnung zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, soweit die jeweilige Lehrkraft während der ausfallenden Unterrichtsstunden auf Weisung der Schulleitung andere dienstliche Aufgaben (u. a. Aufsichts- und Betreuungsaufgaben im Rahmen der Verlässlichen Grundschule) wahrnimmt.

Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Es ist sicherzustellen, dass die Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden.